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RG, 03.04.1908 - Rep. VII. 249/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Rechtliche Stellung der Sparkassen der Stadtgemeinden in Preußen. 2. Ist die nach § 1280 B.G.B. erforderliche Anzeige der Verpfändung einer Forderung von seiten des Gläubigers an den Schuldner entbehrlich, wenn die Tatsache der Verpfändung dem Schuldner schon ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Forderungspfand; Unrichtige amtliche Auskunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 68, 277
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.01.1955 - VI ZR 70/53 Die Angabe der richtigen anstelle einer ungenauen Parteibezeichnung ist aber nur als Berichtigung anzusehen, die gemäss § 268 Ziff 1 ZPO keine Klageänderung darstellt (BGHZ 3, 308 [310]; RGZ 68, 277 [280] und ständige Rechtsprechung; Stein-Jonas-Schönke, § 268 V 1;… Rosenberg 6. Aufl. S. 162).
- BGH, 13.10.1954 - VI ZR 128/53
Rechtsmittel
Nur mit Auskünften an den Geschädigten befassen sich aber die zahlreichen Entscheidungen (u.a. RGZ 68, 277 [282]; 93, 56, [61]; 112, 335, [340]; 121, 173, [175]; Gruch. 46, 935; Warn. 14 Nr. 81; JW 1929, 1797, [1798]), in denen zur Frage des Vorliegens einer Amtspflichtverletzung im Sinne des § 839 BGB durch Erteilung einer falschen Auskunft Stellung genommen ist.